Reiches Energiepolitik: Verliert die CDU den Mittelstand?

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Neue Gaskraftwerke werden staatlich abgesichert, während Photovoltaik und Batteriespeicher mit neuen Belastungen, unsicheren Regeln und begrenzten Netzanschlüssen kämpfen. Damit steht mehr auf dem Spiel als die Energieversorgung: Es geht um Wettbewerb, wirtschaftliche Macht und die Zukunft der Sozialen Marktwirtschaft.

Deutschland diskutiert über Strompreise, Kraftwerke und Netzausbau. Tatsächlich geht es um eine sehr viel grundsätzlichere Frage: Wer soll künftig den Energiemarkt beherrschen – wenige große Versorgungsunternehmen oder Millionen mittelständische Betriebe, Kommunen und Bürger, die selbst Strom erzeugen, speichern und handeln?

Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche verkauft ihren energiepolitischen Kurs als Rückkehr zu wirtschaftlicher Vernunft, Versorgungssicherheit und Marktmechanismen. Doch bei genauerem Hinsehen entsteht ein anderes Bild.

Während neue Kraftwerkskapazitäten staatlich organisiert und wirtschaftlich abgesichert werden sollen, müssen sich Betreiber von Photovoltaikanlagen und Batteriespeichern auf einen härteren Markt, neue Entgelte und unsichere Investitionsbedingungen einstellen.

Der Staat verlangt von dezentralen Erzeugern mehr Markt und übernimmt zugleich einen Teil des wirtschaftlichen Risikos großer Kraftwerksbetreiber.

Das ist keine bloße technische Kurskorrektur. Es ist eine ordnungspolitische Entscheidung darüber, wie der Energiemarkt von morgen organisiert sein soll.

Die entscheidende Frage lautet deshalb nicht: Gas oder Sonne? Die entscheidende Frage lautet: zentrale Marktmacht oder dezentraler Wettbewerb?

Katherina Reiche ist nicht das eigentliche Thema

Katherina Reiche ist nicht das eigentliche Thema dieses Konflikts. Sie ist jedoch die Politikerin, an der sich der Richtungswechsel der deutschen Energiepolitik besonders deutlich zeigt.

Vor ihrer Berufung zur Bundeswirtschaftsministerin war Reiche Vorsitzende der Geschäftsführung der Westenergie AG, einer Tochtergesellschaft des Energiekonzerns E.ON. Zuvor leitete sie den Verband kommunaler Unternehmen, der zahlreiche Stadtwerke und Versorgungsunternehmen vertritt.

Eine berufliche Vergangenheit in der Energiewirtschaft macht eine Ministerin nicht automatisch zur Lobbyistin. Sie begründet aber eine besondere Pflicht zu Transparenz, Distanz und ausgewogener Interessenvertretung.

Gerade daran entstehen Zweifel. Denn die politische Schwerpunktsetzung des Wirtschaftsministeriums entspricht in wichtigen Punkten den Interessen jener etablierten Unternehmen, die mit großen Kraftwerken, Energienetzen und zentralem Stromhandel ihr Geld verdienen.

Neue Gaskraftwerke sollen ermöglicht und über staatlich organisierte Ausschreibungen wirtschaftlich abgesichert werden. Zugleich werden Photovoltaikanlagen stärker dem Markt ausgesetzt und Batteriespeicher mit möglichen Netzentgelten sowie anhaltender Unsicherheit über ihre Netzanschlüsse konfrontiert.

Reiche verbietet Batteriespeicher nicht. Ihre Politik kann deren Ausbau aber wirtschaftlich erschweren, während konkurrierende Kraftwerkskapazitäten staatliche Unterstützung erhalten.

Der Staat sichert den Markt für neue Kraftwerke

Deutschland benötigt gesicherte Leistung für jene Stunden, in denen Wind- und Solarenergie nicht ausreichen. Darüber besteht weitgehend Einigkeit.

Daraus folgt jedoch nicht automatisch, dass neue Gaskraftwerke in der politisch vorgesehenen Größenordnung die wirtschaftlich beste und dauerhaft günstigste Lösung darstellen.

Gaskraftwerke benötigen Brennstoffe, deren Preise von internationalen Märkten und geopolitischen Entwicklungen abhängen. Ihre Betreiber investieren nur, wenn sich die Anlagen wirtschaftlich rechnen oder ihre Einnahmen durch staatlich organisierte Mechanismen abgesichert werden.

Damit wird ausgerechnet jener Kraftwerksmarkt, den die Bundesregierung als unverzichtbar bezeichnet, nicht allein dem freien Wettbewerb überlassen.

Der Staat legt Ausschreibungsbedingungen fest, schafft Kapazitätsmechanismen und organisiert damit einen Markt, in dem Kraftwerksbetreiber langfristige Investitionssicherheit erhalten sollen.

Bei kleinen und mittleren Photovoltaikanlagen lautet die Botschaft dagegen zunehmend: weniger feste Vergütung, mehr Direktvermarktung, stärkere Orientierung an Börsenpreisen und mehr Eigenverantwortung.

Marktwirtschaft soll dort gelten, wo Bürger und Mittelstand investieren. Staatliche Absicherung gibt es dort, wo große Kraftwerksbetreiber Milliarden einsetzen sollen.

Eine solche Politik kann Versorgungssicherheit schaffen. Sie kann aber ebenso bestehende Marktstrukturen verfestigen und neue Wettbewerber zurückdrängen.

Wie groß ist der Einfluss der Energiewirtschaft?

Im Deutschen Bundestag ist inzwischen die Frage aufgeworfen worden, wie stark Unternehmen der Gas- und Energiewirtschaft an der Ausgestaltung der Kraftwerksstrategie beteiligt waren.

In einer Kleinen Anfrage vom 11. Mai 2026 verweist die Fraktion Die Linke auf Medienberichte, nach denen das Wirtschaftsministerium Unternehmen wie RWE und EnBW um Positionierungen zu Ausschreibungsbedingungen für Gaskraftwerke gebeten haben soll.

Die Abgeordneten fragen ausdrücklich, ob Positionen von Batterieherstellern und anderen Anbietern flexibler Leistung in vergleichbarer Weise berücksichtigt wurden. Damit ist eine einseitige Einflussnahme noch nicht bewiesen. Die parlamentarischen Fragen zeigen jedoch, dass der Verdacht inzwischen politisch konkret geworden ist.

Entscheidend ist nicht, ob ein Ministerium mit Energieunternehmen spricht. Entscheidend ist, ob alle betroffenen Marktteilnehmer vergleichbaren Zugang erhalten – oder ob diejenigen das Regelwerk mitprägen, die später von ihm profitieren.

Ein Wirtschaftsministerium muss Kraftwerksbetreiber, Netzunternehmen, Speicherwirtschaft, Handwerk, Mittelstand, Wissenschaft, Verbraucher und Kommunen anhören.

Problematisch wird es, wenn etablierte Energiekonzerne an Ausschreibungsregeln mitwirken, während neue Wettbewerber lediglich mit den Folgen dieser Regeln leben müssen.

Ein Ministerium darf nicht zum verlängerten Schreibtisch der Unternehmen werden, deren Investitionen es anschließend staatlich absichert.

Batteriespeicher sind keine Randtechnologie

Batteriespeicher werden in der öffentlichen Debatte häufig wie ein ergänzendes technisches Detail behandelt. Tatsächlich gehören sie zu den Schlüsseltechnologien eines modernen Stromsystems.

Sie nehmen Strom auf, wenn Photovoltaik- und Windanlagen mehr Energie erzeugen, als unmittelbar verbraucht wird. Sie geben ihn wieder ab, wenn die Produktion sinkt oder die Nachfrage steigt.

Batteriespeicher machen aus schwankender Stromerzeugung wirtschaftlich nutzbare Flexibilität.

Sie können:

  • überschüssigen Solar- und Windstrom aufnehmen,
  • kurzfristige Schwankungen im Netz ausgleichen,
  • teure Lastspitzen in Unternehmen reduzieren,
  • Regelenergie und weitere Systemdienstleistungen bereitstellen,
  • die Abregelung erneuerbarer Anlagen verringern,
  • Netzausbau ergänzen und teilweise zeitlich entlasten,
  • betriebliche Eigenversorgung verbessern,
  • Strom gezielt dann bereitstellen, wenn er benötigt wird.

Batterien können keine mehrwöchige Dunkelflaute allein überbrücken. Dieses Argument wird gegen sie jedoch häufig so eingesetzt, als seien sie deshalb für die Versorgungssicherheit bedeutungslos.

Das Gegenteil ist richtig: Sie können gerade jene kurzfristigen und täglichen Schwankungen ausgleichen, die mit dem weiteren Ausbau von Wind- und Solarenergie an Bedeutung gewinnen.

Jede Kilowattstunde, die mittags gespeichert und am Abend verbraucht wird, muss nicht abgeregelt, verschenkt oder später durch ein Gaskraftwerk ersetzt werden.

Speicher sind deshalb nicht der vollständige Ersatz für jede andere Form gesicherter Leistung. Sie sind aber ein direkter Wettbewerber in wichtigen Teilen des Flexibilitätsmarktes.

Und genau darin liegt der wirtschaftliche Konflikt.

Reiche verhindert Speicher nicht mit einem Verbot

Der Satz, Katherina Reiche verbiete Batteriespeicher, wäre sachlich falsch. Die Behinderung einer Technologie benötigt jedoch kein ausdrückliches Verbot.

Investitionen können auch durch unsichere Netzentgelte, hohe Baukostenzuschüsse, verzögerte Netzanschlüsse, unklare Vergütungsmodelle und staatlich subventionierte Konkurrenz unrentabel werden.

Eine Technologie wird nicht nur durch Gesetze verhindert. Sie kann auch durch wirtschaftliche Unsicherheit ausgebremst werden.

Die Bundesnetzagentur hat im Mai 2026 ihre Überlegungen zur künftigen Netzentgeltstruktur vorgestellt. Danach sollen neue Speicher grundsätzlich an der Finanzierung der Netze beteiligt werden. Dynamische Netzentgelte, die netzdienliches Verhalten belohnen könnten, sollen frühestens 2030 eingeführt werden, möglichst bis 2033.

Ein konkretes Konzept soll erst 2027 entwickelt und untersucht werden. Auch Regeln für Baukostenzuschüsse und flexible Netzanschlussvereinbarungen sollen ab 2027 weiterentwickelt werden.

Die Bundesnetzagentur betont zwar, damit Planungssicherheit schaffen zu wollen. Für Investoren bleibt jedoch die Frage, welche Belastungen künftig tatsächlich auf ein Speicherprojekt zukommen.

Ein Batteriespeicher wird heute finanziert, gebaut und kalkuliert – nicht erst 2030 oder 2033.

Die Speicherwirtschaft warnt deshalb vor einer Kumulation verschiedener Belastungen: Netzentgelte, Baukostenzuschüsse, technische Anschlussbeschränkungen und Erlöseinbußen durch flexible Netzvereinbarungen können gemeinsam dazu führen, dass Projekte nicht mehr finanzierbar sind.

Hinzu kommt die Konkurrenz durch staatlich abgesicherte Kraftwerkskapazitäten. Werden Gaskraftwerke für das Bereitstellen flexibler Leistung vergütet, können sie Erlösmöglichkeiten von Batteriespeichern verringern.

Der Staat fördert dann nicht nur eine Technologie. Er verändert gleichzeitig den Markt zulasten ihrer Wettbewerber.

Das ist keine konsequente Technologieoffenheit. Es ist eine politische Vorentscheidung zugunsten klassischer Kraftwerksstrukturen.

Neue Belastungen für Photovoltaik

Auch bei der Photovoltaik vollzieht die Bundesregierung einen deutlichen Kurswechsel.

Das Bundeskabinett hat Ende Juli 2026 eine EEG-Novelle und ein neues Netzpaket beschlossen. Danach soll die Einspeiseleistung kleiner und mittlerer Photovoltaik-Dachanlagen auf 50 Prozent begrenzt werden.

Zugleich soll die Direktvermarktung gestärkt und ein schrittweiser Übergang weg von der festen Einspeisevergütung eingeleitet werden. Kleine neue Anlagen unter 25 Kilowatt sollen grundsätzlich nicht mehr dauerhaft gefördert werden, sondern lediglich einen zeitlich begrenzten Direktvermarktungsbonus erhalten.

Die Bundesregierung bezeichnet dies als stärkere Marktintegration. Für viele private und mittelständische Investoren bedeutet es zunächst mehr Technik, mehr Vermarktungsaufwand und mehr wirtschaftliches Risiko.

Es ist grundsätzlich richtig, die Stromproduktion stärker daran auszurichten, wann Strom tatsächlich benötigt wird. Ebenso wenig sinnvoll ist es, immer neue Solaranlagen zu errichten, ohne Speicher, Netze und Verbrauchssteuerung mitzudenken.

Aber die Antwort darf nicht darin bestehen, kleine Anlagenbetreiber mit den ungelösten Problemen des Strommarktes allein zu lassen.

Wer Einspeisung begrenzt, muss Speicherung erleichtern. Wer feste Vergütungen abbaut, muss den Zugang zum Strommarkt öffnen.

Die Bundesregierung begründet die Begrenzung der Einspeiseleistung ausdrücklich auch damit, Anreize für Speicher zu schaffen. Gleichzeitig bleiben jedoch die künftigen wirtschaftlichen und regulatorischen Bedingungen gerade größerer Speicher unsicher.

Das ist widersprüchlich: Einerseits sollen Anlagenbetreiber speichern. Andererseits ist noch nicht zuverlässig geklärt, zu welchen Bedingungen Speicher dauerhaft am Netz betrieben werden können.

Der Speicher darf nicht zum Zwangskauf werden

Ein Batteriespeicher kann die Wirtschaftlichkeit einer Photovoltaikanlage erhöhen. Er darf jedoch nicht zum erzwungenen Ausweg aus politisch verschlechterten Einspeisebedingungen werden.

Speicher kosten Geld, benötigen Steuerungstechnik und verlieren während des Lade- und Entladevorgangs einen Teil der Energie. Nicht jede Anlage, jeder Betrieb und jedes Verbrauchsprofil rechtfertigt dieselbe Speichergröße.

Eine gute Energiepolitik schafft Wahlmöglichkeiten. Eine schlechte Energiepolitik zwingt Investoren, politische Fehlkonstruktionen durch zusätzliche Technik auszugleichen.

Der richtige Weg wäre ein offener Markt, in dem Eigenverbrauch, Speicherung, Direktvermarktung, regionale Lieferung und netzdienliches Verhalten miteinander verbunden werden können.

Dazu braucht es intelligente Messsysteme, einfache Abrechnung, verlässliche Netzentgelte und einen tatsächlichen Zugang kleiner Marktteilnehmer zu Flexibilitäts- und Strommärkten.

Energy Sharing: Der fehlende Baustein

Ein Handwerksbetrieb mit einer großen Dachfläche könnte Solarstrom nicht nur selbst nutzen, sondern auch benachbarte Betriebe versorgen. Bürger könnten sich in Energiegesellschaften zusammenschließen. Kommunen könnten Erzeugung, Speicherung und Verbrauch regional miteinander verbinden.

Technisch ist vieles davon möglich. Wirtschaftlich und rechtlich bleibt es in Deutschland unnötig kompliziert.

Deutschland fördert die Stromerzeugung, verhindert aber noch immer zu oft die selbstständige Vermarktung des erzeugten Stroms.

Energy Sharing würde aus passiven Stromkunden aktive Marktteilnehmer machen. Es könnte regionale Wertschöpfung stärken und die Akzeptanz erneuerbarer Energien erhöhen.

Für die etablierten Energieunternehmen bedeutet es allerdings auch: Strom wird zunehmend außerhalb ihrer klassischen Lieferbeziehungen erzeugt, gespeichert und verteilt.

Damit wird deutlich, warum Energy Sharing keine bloße technische Ergänzung ist.

Energy Sharing ist eine Machtfrage: Darf der mittelständische Betrieb nur Strom kaufen – oder darf er selbst zum Anbieter werden?

Das dezentrale Energiesystem ist ein Mittelstandsprojekt

Photovoltaik, Batteriespeicher und intelligente Energiesteuerung sind nicht nur Instrumente des Klimaschutzes. Sie schaffen einen wachsenden Markt für mittelständische Unternehmen.

Dazu gehören:

  • Elektrohandwerk und Dachdeckerbetriebe,
  • Hersteller von Wechselrichtern und Speichertechnik,
  • Anbieter von Mess- und Steuerungssystemen,
  • Softwareunternehmen für Energiemanagement,
  • Planungs- und Ingenieurbüros,
  • regionale Energiegenossenschaften,
  • Stadtwerke und kommunale Versorger,
  • mittelständische Betriebe mit eigener Stromerzeugung.

Die dezentrale Energiewende schafft Wertschöpfung nicht nur in Konzernzentralen, sondern in Werkstätten, Gewerbegebieten, Kommunen und Regionen.

Ein Betrieb mit Photovoltaik, Batteriespeicher, Wärmepumpe, Ladeinfrastruktur und intelligenter Laststeuerung wird vom passiven Stromkunden zum aktiven Marktteilnehmer.

Er kann Lastspitzen reduzieren, Energiekosten kalkulierbarer machen und dem Netz Flexibilität zur Verfügung stellen.

Jeder wirtschaftlich sinnvoll betriebene Speicher in einem mittelständischen Unternehmen bedeutet ein Stück mehr unternehmerische Unabhängigkeit.

Genau darin liegt jedoch der Konflikt mit dem klassischen Geschäftsmodell großer Energieversorger.

Jede selbst erzeugte, gespeicherte und verbrauchte Kilowattstunde verringert die Abhängigkeit vom zentralen Strombezug. Dezentrale Energie stärkt die wirtschaftliche Selbstständigkeit der Verbraucher – und begrenzt die Macht etablierter Anbieter.

Es geht um wirtschaftliche Macht

Die Debatte über Gaskraftwerke, Photovoltaik und Batteriespeicher ist deshalb keine neutrale Auseinandersetzung über unterschiedliche technische Möglichkeiten.

Sie ist eine Verteilungsfrage.

Es geht nicht allein darum, wie Strom erzeugt wird. Es geht darum, wer an diesem Strom verdient und wer über seinen Einsatz entscheidet.

Von einem überwiegend zentralisierten System profitieren Betreiber großer Kraftwerke, Netze und Energieportfolios. Sie erzielen Erlöse aus Erzeugung, Handel, Transport und staatlich abgesicherten Kapazitäten.

Von einem dezentraleren System profitieren dagegen viele kleinere Akteure: Unternehmen, Hauseigentümer, Landwirte, Kommunen, Genossenschaften, Handwerksbetriebe und regionale Dienstleister.

Auch ein dezentrales System braucht leistungsfähige Netze und professionelle Energieunternehmen. Es geht nicht um die Abschaffung großer Versorger.

Es geht darum, ob Energiekonzerne den Markt weiterhin beherrschen – oder ob sie sich einem offenen Wettbewerb mit dezentralen Erzeugern und Speichern stellen müssen.

Eine ordnungspolitische Kehrtwende

Die CDU beruft sich traditionell auf Ludwig Erhard und die Soziale Marktwirtschaft. Deren Kern besteht jedoch nicht darin, großen Unternehmen dauerhaft geschützte Märkte zu verschaffen.

Der Staat soll einen verlässlichen Ordnungsrahmen schaffen, Wettbewerb ermöglichen und die Konzentration wirtschaftlicher Macht begrenzen.

Die Soziale Marktwirtschaft ist keine Schutzgemeinschaft etablierter Konzerne. Sie lebt vom offenen Zugang neuer Wettbewerber.

Eine Politik, die großen Kraftwerksbetreibern Investitionssicherheit garantiert, während mittelständische und private Investoren mit wechselnden Vergütungen, Anschlussproblemen und neuen Entgelten rechnen müssen, widerspricht diesem Anspruch.

Sie ist weder konsequent marktwirtschaftlich noch wirklich technologieoffen. Sie behandelt die Risiken der Marktteilnehmer unterschiedlich.

Für Gaskraftwerke wird ein staatlich organisierter Markt geschaffen. Photovoltaik und Speicher sollen sich einem Markt stellen, dessen Regeln gleichzeitig zu ihren Ungunsten verändert werden können.

Wer Risiken sozialisiert und Gewinne privatisiert, betreibt keine Soziale Marktwirtschaft – unabhängig davon, ob die begünstigten Unternehmen staatlich, kommunal oder privat organisiert sind.

Ist Reiche eine Handlangerin der Energiewirtschaft?

Der Begriff ist hart und polemisch. Als Tatsachenbehauptung wäre er nicht zu halten. Als politische Wertung beschreibt er jedoch den Eindruck, den Reiches bisheriger Kurs erzeugt.

Ihre Energiepolitik schützt nicht offen einzelne Konzerne. Sie stärkt aber ein System, in dem etablierte Kraftwerks- und Netzbetreiber über erhebliche wirtschaftliche und politische Macht verfügen.

Journalistisch präziser ist deshalb die Feststellung: Reiches Politik folgt in zentralen Punkten den Interessen der etablierten Energie- und Kraftwerkswirtschaft.

Die Interessen dezentraler Stromerzeuger, mittelständischer Speicherbetreiber und neuer Marktteilnehmer erhalten erkennbar nicht dasselbe politische Gewicht.

Das muss nicht das Ergebnis persönlicher Abhängigkeit sein. Es kann ebenso aus einem Weltbild entstehen, das Versorgungssicherheit vor allem mit Großkraftwerken, zentralen Netzen und wenigen professionellen Marktakteuren verbindet.

Für die wirtschaftlichen Folgen macht dieser Unterschied jedoch wenig aus.

Ob aus Nähe, Überzeugung oder mangelndem Vertrauen in dezentrale Lösungen: Das Ergebnis droht eine Energiepolitik zu sein, die bestehende Machtstrukturen absichert.

Der Mittelstand darf sich nicht ruhigstellen lassen

Die Energiekosten des Mittelstands werden in der Politik meist unter dem Gesichtspunkt möglicher Entlastungen diskutiert.

Doch ein vorübergehender Zuschuss, eine gesenkte Steuer oder eine begrenzte Förderung löst das strukturelle Problem nicht.

Der Mittelstand braucht nicht nur billigeren Strom. Er braucht das Recht und die wirtschaftliche Möglichkeit, selbst Strom zu erzeugen, zu speichern, zu teilen und zu vermarkten.

Eine Politik, die Unternehmen lediglich als schutzbedürftige Stromverbraucher betrachtet, unterschätzt ihre wirtschaftliche Leistungsfähigkeit.

Mittelständler sind keine Bittsteller. Sie sind Investoren, Innovatoren und potenzielle Energieanbieter.

Sie benötigen:

  • verlässliche Investitionsbedingungen,
  • einfache Netzanschlussverfahren,
  • kalkulierbare Netzentgelte,
  • freien Zugang zu Flexibilitätsmärkten,
  • praktikables Energy Sharing,
  • weniger Melde- und Abrechnungspflichten,
  • einen fairen Wettbewerb mit staatlich abgesicherten Kraftwerksbetreibern.

Der Mittelstand darf sich nicht mit Entlastungspaketen ruhigstellen lassen, während gleichzeitig die Marktordnung zu seinem Nachteil verändert wird.

Der parlamentarische Irrweg kann noch verhindert werden

Viele der vorgesehenen Regelungen sind noch nicht endgültig beschlossen. Kabinettsbeschlüsse müssen das parlamentarische Verfahren durchlaufen. Ausschreibungsbedingungen können verändert, Marktregeln korrigiert und Fördermechanismen neu austariert werden.

Doch dafür muss der Mittelstand seine Interessen rechtzeitig und deutlich vertreten.

Ein parlamentarischer Irrweg wird nicht verhindert, indem man ihn nach seiner Verabschiedung beklagt.

Unternehmerverbände, Handwerksorganisationen, Energiegenossenschaften, Kommunen und Speicheranbieter müssen ihre Positionen jetzt gegenüber Bundestagsabgeordneten und Landesregierungen vertreten.

Besonders gefordert sind jene Organisationen, die für sich in Anspruch nehmen, innerhalb der Union die Interessen des Mittelstands zu vertreten:

  • die Mittelstands- und Wirtschaftsunion der CDU/CSU,
  • der Wirtschaftsrat der CDU,
  • die mittelstandspolitischen Sprecher der Bundestagsfraktionen,
  • die Industrie- und Handelskammern,
  • die Handwerkskammern und Fachverbände,
  • der Bundesverband mittelständische Wirtschaft,
  • regionale Unternehmerverbände und Energiegenossenschaften.

Sie müssen erklären, ob sie eine Marktordnung akzeptieren, in der große Kraftwerksbetreiber staatlich abgesichert werden, während der dezentrale Mittelstand zusätzliche Risiken übernehmen soll.

Wer jetzt schweigt, kann sich später nicht glaubwürdig darüber beklagen, dass der Mittelstand im neuen Energiemarkt nur noch die Rechnungen bezahlen darf.

Was der Mittelstand jetzt fordern muss

Die notwendige Alternative ist keine romantische Vorstellung vollständiger Energieautarkie. Deutschland braucht Netze, Reservekapazitäten, europäischen Stromhandel und verlässliche Systemdienstleistungen.

Es braucht aber ebenso einen offenen Wettbewerb der technischen Lösungen.

Versorgungssicherheit darf nicht als Vorwand dienen, um den Energiemarkt auf Jahrzehnte zugunsten weniger Anbieter festzuschreiben.

Der Mittelstand sollte deshalb fordern:

  • technologieoffene Ausschreibungen für gesicherte Leistung, an denen Batteriespeicher, flexible Verbraucher, Bioenergie und andere Lösungen gleichberechtigt teilnehmen können,
  • vollständige Transparenz über Lobbykontakte und die Beteiligung von Energieunternehmen an Gesetzen und Ausschreibungsbedingungen,
  • verlässliche und möglichst dynamische Netzentgelte, die netzdienliches Verhalten belohnen, statt Speicher pauschal zu belasten,
  • schnellere und einheitliche Netzanschlussverfahren mit verbindlichen Bearbeitungsfristen,
  • einen Rechtsanspruch auf transparente Anschlussinformationen und nachvollziehbare Kostenberechnungen,
  • ein praktikables Energy Sharing für Unternehmen, Nachbarschaften, Kommunen und Energiegenossenschaften,
  • weniger Bürokratie bei betrieblicher Eigenversorgung und regionaler Stromlieferung,
  • einen fairen Zugang kleiner und mittlerer Unternehmen zu Regelenergie- und Flexibilitätsmärkten,
  • keine einseitige staatliche Absicherung neuer Gaskraftwerke zulasten konkurrierender Technologien,
  • eine unabhängige Überprüfung des tatsächlichen Bedarfs an neuen Kraftwerkskapazitäten unter Einbeziehung von Speichern, Lastmanagement und europäischem Stromhandel.

Ist diese CDU für den Mittelstand noch wählbar?

Eine Partei kann nicht allein anhand der Politik einer Ministerin beurteilt werden. Aber die Energiepolitik Katherina Reiches ist ein Prüfstein für den wirtschaftspolitischen Anspruch der CDU.

Versteht die Union den Mittelstand als eigenständigen wirtschaftlichen Akteur, der investieren, erzeugen, speichern und am Energiemarkt teilnehmen soll?

Oder beschränkt sich ihre Mittelstandspolitik darauf, Betriebe mit einzelnen Entlastungen zu beruhigen, während die grundlegenden Marktstrukturen an den Bedürfnissen der Großindustrie und der etablierten Energiewirtschaft ausgerichtet werden?

Eine Partei, die sich überwiegend an den Interessen großer Energie- und Industriekonzerne orientiert, verliert ihren Anspruch, politische Heimat des Mittelstands zu sein.

Die CDU muss sich entscheiden: Will sie den Wettbewerb dezentraler Anbieter ermöglichen oder bestehende Machtstrukturen absichern?

Will sie Investitionen des Mittelstands fördern oder ihn dauerhaft in der Rolle des abhängigen Stromkunden halten?

Will sie Ludwig Erhards Soziale Marktwirtschaft verteidigen oder ihren Namen lediglich für eine Politik verwenden, die Risiken ungleich verteilt und Marktpositionen schützt?

Fazit: Es geht um die Zukunft der Sozialen Marktwirtschaft

Ludwig Erhard verstand die Soziale Marktwirtschaft als Ordnung des Wettbewerbs – nicht als Schutzraum für wirtschaftliche Macht.
Eine Energiepolitik, die etablierte Strukturen staatlich absichert und neue Wettbewerber mit Unsicherheit, Bürokratie und zusätzlichen Kosten konfrontiert, entfernt sich von diesem Grundsatz.

Photovoltaik und Batteriespeicher sind deshalb mehr als Energie- und Klimapolitik. Sie sind Instrumente wirtschaftlicher Freiheit.

Sie ermöglichen Unternehmen, einen Teil ihrer Versorgung selbst zu organisieren. Sie schaffen neue Märkte für Handwerk, Technik und Dienstleistungen. Sie verteilen Wertschöpfung auf Regionen und begrenzen die Abhängigkeit von wenigen großen Anbietern.

Wer den Mittelstand stärken will, muss ihm den Zugang zum Energiemarkt öffnen – nicht ihn erneut von zentralen Kraftwerken und marktmächtigen Versorgern abhängig machen.

Noch entscheidet der Bundestag. Noch kann dieser Kurs korrigiert werden. Deshalb muss der Mittelstand jetzt seine Stimme erheben.


Quellen und weiterführende Dokumente

Deutscher Bundestag: Kleine Anfrage „Einfluss von Lobbyinteressen der Gaswirtschaft auf die Kraftwerkstrategie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie“, Drucksache 21/5888 vom 11. Mai 2026.

Bundesregierung: Kabinettsbeschluss zur EEG-Novelle und zum Netzpaket vom 29. Juli 2026.

Bundesnetzagentur: Überlegungen zur Neuregelung der Netzentgelte und zum Zeitplan dynamischer Entgelte für Speicher, veröffentlicht am 27. Mai 2026.