Rentenstreit: Abschaffen ist noch keine Reform

Analyse | Alterssicherung
DIW-Präsident Marcel Fratzscher hält die Abschaffung der abschlagsfreien Rente nach 45 Versicherungsjahren für unverzichtbar. Die ostdeutschen Ministerpräsidenten warnen vor einem Angriff auf die Lebensleistung langjährig Beschäftigter. Beide Seiten haben gute Argumente – und blenden einen Teil der Wahrheit aus. Ein sozial gestaffeltes Modell könnte Finanzierbarkeit und Gerechtigkeit verbinden.
Die Auseinandersetzung um die sogenannte „Rente mit 63“ wird zum Grundsatzkonflikt. Die Ministerpräsidenten Michael Kretschmer, Sven Schulze und Mario Voigt wollen daran festhalten, dass Menschen nach 45 Versicherungsjahren vorzeitig ohne Abschläge in Rente gehen können. Gerade im Osten sei die gesetzliche Rente für viele Menschen nicht eine von mehreren Säulen der Altersvorsorge, sondern die einzige.
DIW-Präsident Marcel Fratzscher hält dagegen: Die Abschaffung sei das finanziell wichtigste Element des Rentenpakets. Ohne sie sei die Reform praktisch gescheitert.
Schon die Bezeichnung „Rente mit 63“ führt in die Irre. Für den Geburtsjahrgang 1962 ist der abschlagsfreie Renteneintritt nach 45 Versicherungsjahren erst mit 64 Jahren und acht Monaten möglich. Für alle ab 1964 Geborenen liegt die Altersgrenze bei 65 Jahren – zwei Jahre vor der regulären Altersgrenze von 67 Jahren.
Fratzschers Zahlen sind ernst zu nehmen
Fratzscher beruft sich auf eine Untersuchung des DIW im Auftrag der Bertelsmann Stiftung. Danach könnte die Abschaffung die öffentlichen Kassen um etwa 9,5 Milliarden Euro je Rentnerjahrgang entlasten. Dem Arbeitsmarkt könnten rechnerisch rund 125.000 zusätzliche Vollzeitkräfte zur Verfügung stehen.
Jährlich nutzen etwa 250.000 bis 280.000 Menschen die abschlagsfreie Rente für besonders langjährig Versicherte. Die Modellrechnung unterstellt, dass sie ihren Renteneintritt ohne diese Möglichkeit durchschnittlich um etwa zehn Monate verschieben würden.
Fratzscher verweist außerdem auf eine soziale Schieflage: Von der Regelung profitieren häufiger Männer, Besserverdienende und Menschen mit stabilen Erwerbsbiografien. Frauen, Menschen mit Erwerbsunterbrechungen und von Altersarmut Bedrohte erreichen die notwendigen 45 Versicherungsjahre seltener.
Das bestätigt die Alterssicherungskommission: Die durchschnittliche Zugangsrente der besonders langjährig Versicherten betrug 2025 rund 1.677 Euro. Bei langjährig Versicherten, die mit Abschlägen in Rente gingen, waren es durchschnittlich 1.257 Euro.
Die bestehende Regelung ist also sozial nicht zielgenau. Sie unterscheidet weder nach Einkommen und zusätzlicher Altersvorsorge noch nach Gesundheit oder körperlicher Belastung.
Der Durchschnitt verdeckt die soziale Wirklichkeit
Aus diesen Durchschnittswerten folgt jedoch nicht, dass Geringverdiener von der Abschaffung unberührt blieben. Auch nach 45 Versicherungsjahren kann die gesetzliche Rente niedrig sein. Gründe sind geringe Löhne, Teilzeitarbeit, Arbeitslosigkeit und andere nur begrenzt rentenwirksame Zeiten.
Die Bundesregierung weist zwar darauf hin, dass eine geringe gesetzliche Rente nicht automatisch ein niedriges Haushaltseinkommen bedeutet. Manche Betroffene verfügen zusätzlich über Betriebsrenten, private Vorsorge, Vermögen oder Partnereinkommen.
Gerade im Osten trifft dieser Einwand aber häufig nicht zu. Betriebliche und private Altersvorsorge sind dort weniger verbreitet. Die gesetzliche Rente muss deshalb einen größeren Teil der gesamten Alterssicherung tragen.
Wer künftig zwei Jahre vor der Regelaltersgrenze in Rente gehen möchte, müsste grundsätzlich mit einem lebenslangen Abschlag rechnen. Bei 0,3 Prozent je Monat wären das für 24 Monate 7,2 Prozent.
Bei einer Rente von 1.300 Euro entspräche das rund 94 Euro weniger im Monat, bei 1.700 Euro etwa 122 Euro. Der Abschlag gilt lebenslang.
Die Behauptung, Menschen mit niedrigen Einkommen seien nicht betroffen, ist deshalb falsch.
Die DIW-Studie ist differenzierter als Fratzscher
Bemerkenswert ist: Die DIW-Untersuchung argumentiert vorsichtiger als Fratzschers aktuelle Äußerungen. Ihre Autoren sehen eine pauschale Abschaffung kritisch, weil sie Menschen mit eingeschränkter Erwerbsfähigkeit besonders hart treffen könnte.
Als Lösungen nennen sie ausdrücklich Ausnahmeregelungen, eine Gesundheitsprüfung, eine bessere Absicherung gegen Berufsunfähigkeit oder die Berücksichtigung des Einkommens. Außerdem seien bessere Arbeitsbedingungen, Prävention und Weiterbildung notwendig.
Nicht jeder, der statistisch länger arbeiten könnte, kann dies gesundheitlich, beruflich oder aufgrund seiner Arbeitsmarktchancen tatsächlich tun.
Der MJ-Vorschlag: sozial staffeln statt pauschal streichen
Die Alternative zur pauschalen Beibehaltung ist nicht die ersatzlose Abschaffung. Sinnvoller wäre ein Modell, das Versicherungsleistung, Lebenseinkommen und gesundheitliche Belastung miteinander verbindet.
1. Die pauschale Begünstigung wird beendet.
Ein vorzeitiger Renteneintritt bleibt nach 45 Versicherungsjahren möglich. Die Höhe der Abschläge richtet sich zusätzlich nach dem über das Erwerbsleben erzielten versicherungspflichtigen Einkommen.
2. Niedrige Lebenseinkommen werden geschützt.
Wer über Jahrzehnte unterdurchschnittlich verdient hat, soll weiterhin bis zu zwei Jahre früher ohne oder mit deutlich reduzierten Abschlägen in Rente gehen können.
3. Abschläge werden gleitend gestaffelt.
Starre Einkommensgrenzen schaffen neue Ungerechtigkeiten. Deshalb müssen die Abschläge mit dem durchschnittlichen Lebenseinkommen schrittweise ansteigen.
4. Gesundheitliche und berufliche Belastungen zählen.
Wer seinen langjährig ausgeübten Beruf nachweislich nicht mehr ausüben kann, benötigt einen erleichterten Rentenzugang. Dabei muss auch berücksichtigt werden, ob überhaupt eine realistische Beschäftigungsmöglichkeit besteht.
5. Pflege- und Erziehungszeiten bleiben anerkannt.
Pflegende Angehörige und Menschen mit Erziehungszeiten dürfen durch die Reform nicht zusätzlich benachteiligt werden.
6. Rentennahe Jahrgänge erhalten Vertrauensschutz.
Wer seine Lebensplanung auf das geltende Recht gestützt hat, darf nicht kurzfristig mit neuen Abschlägen belastet werden.
7. Der soziale Ausgleich wird aus Steuern finanziert.
Die Unterstützung von Geringverdienern und gesundheitlich Belasteten ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Sie darf nicht allein den Beitragszahlern aufgebürdet werden.
Freiwilliges längeres Arbeiten muss sich lohnen
Deutschland sollte Menschen nicht pauschal zwingen, länger zu arbeiten. Es sollte aber bessere Bedingungen für diejenigen schaffen, die es freiwillig können und wollen.
Im Jahr 2022 waren etwa 1,2 Millionen Menschen über 66 Jahre erwerbstätig. Die Erwerbstätigenquote der 55- bis unter 65-Jährigen stieg von knapp 38 Prozent im Jahr 2001 auf rund 75 Prozent im Jahr 2024. Das tatsächliche Rentenzugangsalter erhöhte sich im gleichen Zeitraum von 62,5 auf 64,7 Jahre.
Von einer allgemeinen Arbeitsverweigerung der Älteren kann keine Rede sein. Die Menschen arbeiten längst erheblich länger als noch vor zwei Jahrzehnten.
Wer im Rentenalter weiterarbeitet, braucht einfache Regeln, flexible Arbeitszeiten und einen erkennbaren finanziellen Vorteil. Dazu gehören freiwillige zusätzliche Rentenbeiträge mit einem nachvollziehbaren Rentenzuschlag und weniger Bürokratie für ältere Selbständige.
Dass einzelne Menschen noch mit über 80 Jahren arbeiten, beweist nicht, dass alle länger arbeiten können. Es zeigt vielmehr, wie unterschiedlich Gesundheit, Motivation und wirtschaftliche Lage im Alter sind. Aus freiwilliger Leistungsbereitschaft darf kein Zwang für alle werden.
Fazit: Finanzierbarkeit und Lebensleistung verbinden
Marcel Fratzscher hat recht, wenn er auf die Kosten und die soziale Ungenauigkeit der bisherigen Regelung hinweist. Die ostdeutschen Ministerpräsidenten haben recht, wenn sie vor den Folgen einer ersatzlosen Abschaffung für Menschen mit langen Erwerbsbiografien und niedrigen Alterseinkommen warnen.
Eine vernünftige Rentenreform muss beide Wahrheiten miteinander verbinden.
Die pauschale abschlagsfreie Rente nach 45 Versicherungsjahren sollte durch ein sozial gestaffeltes Modell ersetzt werden.
Wer lange gearbeitet, wenig verdient oder seine Gesundheit in einem belastenden Beruf eingesetzt hat, muss weiterhin früher ohne existenzgefährdende Abschläge in Rente gehen können.
Wer hohe Rentenansprüche und zusätzliche Altersvorsorge besitzt, kann dagegen einen angemessenen Abschlag tragen oder länger arbeiten.
Das wäre keine Aufweichung der Rentenreform. Es wäre ihre notwendige soziale Präzisierung.
Quellen:
- Alterssicherungskommission: Empfehlungen für eine langfristige Reform der Alterssicherung, Juni 2026
- DIW/Bertelsmann Stiftung: Untersuchung zur abschlagsfreien Altersrente für besonders langjährig Versicherte, Juni 2026
- Deutsche Rentenversicherung: Rentenversicherung in Zahlen und Rentenzugang 2025
- Deutscher Bundestag, Drucksache 21/7355
- Johannes Geyer/Peter Haan: „Stabileres Rentensystem durch längere Erwerbstätigkeit: Verteilungswirkung beachten“, Wirtschaftsdienst 2/2026
