Pflicht zur E-Rechnung ab 2025 – Jetzt Softwarebedarf klären!
Die Umstellung kommt mit Ansage: Schon seit November 2020 sind elektronische Rechnungen im B2G-Verkehr (Business-to-Government) vorgeschrieben. Ab dem 1. Januar 2025 gilt die Pflicht auch für den B2B-Bereich – also zwischen Unternehmen. Wer dann noch Rechnungen per PDF oder auf Papier verschickt, handelt nicht mehr gesetzeskonform.
