Informationsfreiheit unter Vorbehalt: Die Regierung will wieder selbst bestimmen, wer etwas wissen darf
Union und SPD wollen das Informationsfreiheitsgesetz erheblich einschränken. Künftig soll nicht mehr jeder voraussetzungslos Auskunft von Bundesbehörden verlangen können. Was als Verwaltungsreform verkauft wird, ist in Wahrheit ein Rückfall in die alte Kultur des Amtsgeheimnisses.
Es gibt Gesetzesänderungen, deren politische Tragweite sich hinter harmlosen Verwaltungsformeln verbirgt. Die geplante Reform des Informationsfreiheitsgesetzes gehört dazu. Im sogenannten Programm für Wachstum und Beschäftigung findet sich das Vorhaben weit hinten, unter Punkt 32 von insgesamt 34 Maßnahmen. Dort heißt es beschönigend, das Informationsfreiheitsgesetz solle „weiterentwickelt und an die aktuellen Herausforderungen angepasst“ werden. Tatsächlich plant die schwarz-rote Bundesregierung jedoch eine deutliche Einschränkung des bisherigen Auskunftsrechts. Informationsanfragen sollen künftig im Wesentlichen auf natürliche Personen beschränkt werden, die ein „berechtigtes Interesse“ nachweisen und die gewünschte Information nicht auf anderem Wege erhalten können.
Damit würde der Grundgedanke des seit 2006 geltenden Informationsfreiheitsgesetzes auf den Kopf gestellt. Bisher muss der Bürger grundsätzlich nicht erklären, warum er eine amtliche Information haben möchte. Die Behörde muss vielmehr begründen, weshalb sie eine Auskunft verweigert. Künftig könnte wieder der Antragsteller in die Rolle des Bittstellers gedrängt werden. Er müsste zunächst darlegen, warum sein Interesse aus Sicht der Verwaltung überhaupt berechtigt ist. Aus einem voraussetzungslosen Bürgerrecht würde ein von Behörden zu prüfender und möglicherweise abzulehnender Anspruch.
Der Staat ist kein Geheimverein
In einer Demokratie verwalten Ministerien und Behörden nicht ihr eigenes Eigentum. Sie handeln im Auftrag der Bürger, verfügen über deren Steuergeld und treffen Entscheidungen, die tief in das Leben von Menschen und Unternehmen eingreifen. Deshalb schuldet der Staat seinen Bürgern Rechenschaft. Nicht der Bürger muss begründen, warum er staatliches Handeln überprüfen möchte. Der Staat muss begründen, warum bestimmte Informationen ausnahmsweise geheim bleiben müssen.
Genau dafür enthält das geltende Informationsfreiheitsgesetz bereits zahlreiche Schutzbestimmungen. Persönliche Daten, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, sicherheitsrelevante Informationen sowie Belange von Nachrichtendiensten und Strafverfolgungsbehörden können schon heute von der Herausgabe ausgenommen werden. Es gibt daher keinen überzeugenden Grund, den Zugang zu allen amtlichen Informationen grundsätzlich zu erschweren. Wer unter Hinweis auf Sicherheit und Verwaltungsaufwand ein bewährtes Kontrollrecht beschneiden will, muss konkret belegen, wo das geltende Gesetz tatsächlich versagt. Eine solche nachvollziehbare Begründung hat die Bundesregierung bislang nicht geliefert.
Transparenz stört vor allem diejenigen, die ungestört regieren wollen
Das Informationsfreiheitsgesetz hat in den vergangenen Jahren zahlreiche Vorgänge ans Licht gebracht, die Behörden und Regierungen lieber nicht öffentlich gemacht hätten. Journalisten, Wissenschaftler, Bürgerinitiativen, Verbände und einzelne Bürger konnten Akten, Verträge, Gutachten und interne Entscheidungsgrundlagen anfordern. Dadurch wurden politische Einflussnahmen, fragwürdige Beraterverträge, fehlerhafte Entscheidungen und der Umgang mit öffentlichen Geldern nachvollziehbar. Genau darin liegt der Wert des Gesetzes – und möglicherweise auch der Grund, weshalb es mancher Regierung lästig geworden ist.
Informationsfreiheit ist nämlich keine freundliche Serviceleistung einer Behörde. Sie ist ein Instrument demokratischer Kontrolle. Sie soll gerade dann wirken, wenn staatliche Stellen kein eigenes Interesse an einer Veröffentlichung haben. Ein Transparenzrecht, das nur noch gilt, wenn die kontrollierte Behörde das Interesse des Fragestellers für berechtigt hält, ist kein wirksames Transparenzrecht mehr.
Ein Angriff auf unabhängigen Journalismus
Besonders schwer wiegen die Folgen für den Journalismus. Redaktionen müssen bei Recherchen häufig zunächst Informationen sammeln, ohne schon beweisen zu können, was am Ende dabei herauskommt. Würden Behörden künftig ein „berechtigtes Interesse“ verlangen, müssten Journalisten womöglich ihre Rechercheabsicht offenlegen und gegenüber genau jener Stelle begründen, deren Handeln sie untersuchen wollen. Das lädt zu Verzögerungen, Ablehnungen und taktischen Ausflüchten geradezu ein.
Große Medienhäuser könnten sich langwierige Gerichtsverfahren vielleicht noch leisten. Kleine Verlage, freie Journalisten und regionale Redaktionen könnten das meist nicht. Das Ergebnis wäre eine Informationsfreiheit für finanzstarke Organisationen mit eigenen Rechtsabteilungen. Wer dagegen ohne juristischen Apparat arbeitet, müsste sich mit der Entscheidung der Behörde abfinden. Das wäre eine direkte Schwächung der Medienvielfalt und der unabhängigen Kontrolle staatlicher Macht.
Auch der Mittelstand braucht offene Behörden
Die geplante Einschränkung betrifft keineswegs nur Journalisten und Bürgerrechtsorganisationen. Auch Unternehmen müssen nachvollziehen können, wie Behörden entscheiden, welche Gutachten zugrunde liegen, wie Fördermittel vergeben werden oder weshalb Genehmigungen erteilt beziehungsweise verweigert wurden. Gerade kleine und mittelständische Betriebe besitzen keine großen Lobbyabteilungen und unterhalten selten direkte Zugänge zu Ministerien. Für sie kann der gesetzliche Informationsanspruch ein wichtiges Mittel sein, um staatliches Handeln zu überprüfen und sich gegen willkürliche oder widersprüchliche Entscheidungen zu wehren.
Wenn künftig möglicherweise nur noch natürliche Personen antragsberechtigt wären, könnten Unternehmen, Verbände, Vereine und andere juristische Personen weitgehend vom direkten Informationszugang ausgeschlossen werden. Das würde ausgerechnet jene benachteiligen, die nicht über informelle Kontakte in Regierung und Verwaltung verfügen. Die großen Konzerne behalten ihre Lobbyisten und Gesprächskanäle. Der Mittelstand bekommt dagegen eine verschlossene Amtstür.
Bürokratieabbau darf nicht Bürgerrechtsabbau bedeuten
Als Begründung für die geplanten Einschränkungen wird auch die Entlastung der Verwaltung angeführt. Dieses Argument ist bequem, aber gefährlich. Natürlich verursachen Informationsanfragen Arbeit. Auch parlamentarische Anfragen, Gerichtsverfahren, Wahlen und öffentliche Haushaltskontrollen verursachen Arbeit. Demokratie ist nicht kostenlos. Die Lösung kann nicht darin bestehen, Kontrollrechte abzubauen, nur weil ihre Bearbeitung Personal bindet.
Eine moderne Regierung müsste den umgekehrten Weg gehen: Behörden sollten wichtige Verträge, Gutachten, Bescheide, Statistiken und Entscheidungsgrundlagen von sich aus digital veröffentlichen. Je mehr Informationen automatisch zugänglich sind, desto weniger Einzelanfragen müssen bearbeitet werden. Echter Bürokratieabbau entsteht durch Digitalisierung und aktive Transparenz – nicht dadurch, dass man den Bürgern den Zugang erschwert.
Die Regierung produziert genau das Misstrauen, über das sie sich beklagt
Seit Jahren warnen Politiker vor wachsendem Misstrauen gegenüber dem Staat, vor Verschwörungserzählungen und vor einer zunehmenden Entfremdung zwischen Bürgern und politischen Institutionen. Gleichzeitig erwägt dieselbe Politik, den Einblick in staatliches Handeln zu beschränken. Widersprüchlicher geht es kaum. Wo überprüfbare Informationen fehlen, entstehen Gerüchte. Wo Behörden mauern, wächst der Verdacht, dass etwas verborgen werden soll. Und wo die Regierung ihre Entscheidungen nicht offenlegt, darf sie sich über sinkendes Vertrauen nicht wundern.
Vertrauen kann man nicht anordnen. Vertrauen entsteht durch Offenheit, Nachprüfbarkeit und die Bereitschaft, auch unangenehme Fragen zu beantworten. Die Bundesregierung erreicht mit ihren Plänen daher das Gegenteil dessen, was eine stabile Demokratie benötigt. Sie fördert nicht das Vertrauen in den Staat, sondern nährt den Verdacht, dass Regierung und Verwaltung lieber unbeobachtet handeln möchten.
Ein bemerkenswerter Wortbruch
Besonders fragwürdig ist, dass die Regierungsparteien noch im Koalitionsvertrag angekündigt hatten, staatliches Handeln transparenter und nachvollziehbarer machen zu wollen. Nun soll ausgerechnet das zentrale Gesetz zur Kontrolle von Bundesbehörden eingeschränkt werden. Die geplante Reform ist deshalb keine harmlose technische Anpassung. Sie ist ein politischer Richtungswechsel: weg vom offenen Staat und zurück zu einer Verwaltung, die selbst darüber entscheidet, wem sie Einblick gewährt.
Die Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten von Bund und Ländern spricht von einem „Kahlschlag“ und einem „Generalangriff“ auf die Informationsfreiheit. Auch Journalistenverbände, Verleger, Bürgerrechtsorganisationen und selbst Stimmen aus der SPD warnen vor den Folgen. Diese Warnungen sind berechtigt. Wird das Vorhaben in der bislang bekannten Form umgesetzt, bleibt vom voraussetzungslosen Informationsanspruch nicht mehr viel übrig.
Fazit: Hände weg vom Informationsfreiheitsgesetz
Das Informationsfreiheitsgesetz ist nicht perfekt. Verfahren dauern häufig zu lange, Gebühren können abschreckend wirken und manche Behörden nutzen jede denkbare Ausnahme, um Auskünfte zu verweigern. Notwendig wäre deshalb eine Stärkung des Gesetzes, nicht seine Aushöhlung. Fristen müssten verkürzt, Gebühren begrenzt und Behörden zu einer umfassenderen automatischen Veröffentlichung verpflichtet werden.
Wer den Kreis der Antragsberechtigten verkleinert, ein „berechtigtes Interesse“ verlangt und den Behörden zusätzliche Ablehnungsmöglichkeiten verschafft, entwickelt die Informationsfreiheit nicht weiter. Er schafft sie in ihrem Kern ab. Ein demokratischer Staat darf nicht selbst auswählen, welche Bürger genug Anlass haben, ihm Fragen zu stellen. Er muss sich kontrollieren lassen – gerade dann, wenn ihm diese Kontrolle unbequem ist.
Die Bundesregierung sollte ihre Pläne zurückziehen. Der Staat gehört den Bürgern.
Deshalb gehören auch die Informationen über sein Handeln grundsätzlich in die Hände der Bürger.
Kommentar: Jürgen E. Metzger

