Braucht Merz Nachhilfe in sozialer Marktwirtschaft?

Kommentar | Wirtschaft und Gesellschaft

Friedrich Merz will die Vergesellschaftung großer privater Wohnungsbestände durch Bundesgesetz verhindern. Damit stellt er den Schutz von Investoren über die offene Prüfung eines Instruments, das unser Grundgesetz ausdrücklich vorsieht. Deutschland hat einen anderen Anspruch: Wirtschaftliche Freiheit und soziale Verantwortung gehören zusammen. Wer diese Verbindung aufkündigt, beschädigt das Fundament unserer Republik.

Der Kanzler will internationalen Investoren Sicherheit geben. Aber welche Sicherheit gibt er den Mietern? Merz hat angekündigt, die Vergesellschaftung großer Wohnungsbestände auf Landesebene gesetzlich zu verhindern. Der entsprechende Beschluss wurde bereits im Juli von den Koalitionsspitzen aus Union und SPD gefasst. Die Sozialdemokraten müssen sich deshalb dieselbe Frage gefallen lassen: Warum soll ein verfassungsrechtlich vorgesehenes Instrument grundsätzlich ausgeschlossen werden, bevor seine konkrete Ausgestaltung geprüft ist?

Wer Investitionen fördern will, verfolgt ein legitimes Ziel. Deutschland braucht Kapital für Wohnungsbau, Modernisierung und Infrastruktur. Doch eine Bundesregierung ist der gesamten Bevölkerung verpflichtet. Ihr Auftrag erschöpft sich nicht darin, Anlegern zu versichern, dass ihre Geschäftsmodelle vor politischen Eingriffen geschützt bleiben.

Der Blick auf die Investoren ist Merz aus seiner früheren Tätigkeit vertraut. Von 2016 bis 2020 war er Aufsichtsratsvorsitzender bei BlackRock in Deutschland. Heute trägt er als Bundeskanzler Verantwortung für den Ausgleich der Interessen. Gerade deshalb fällt auf, wie nachdrücklich er das Vertrauen internationaler Kapitalgeber beschwört. Die Frage ist, ob die Sicherheit der Mieter in seiner Politik dasselbe Gewicht erhält.

Die soziale Marktwirtschaft verlangt einen Staat, der wirtschaftliche Macht begrenzt. Das ist ein Kern ihrer ordnungspolitischen Tradition. Wettbewerb braucht Regeln, weil eine sich selbst überlassene Wirtschaft zur Konzentration von Macht führen kann. Zum deutschen Modell gehören deshalb Eigentum und unternehmerische Initiative ebenso wie Wettbewerbsschutz und sozialer Ausgleich. Wer lediglich das Privateigentum verteidigt und dessen gesellschaftliche Verpflichtung ausblendet, vertritt eine verkürzte Vorstellung dieser Ordnung.

Deutschland hat nach seiner historischen Katastrophe eine besondere Verantwortung übernommen: Freiheit sollte mit sozialer Sicherheit verbunden werden, wirtschaftlicher Erfolg mit gesellschaftlicher Teilhabe. Darin liegt bis heute ein Anspruch, den Deutschland auch in Europa vertreten sollte. Eine Demokratie muss zeigen, dass sie wirtschaftliche Macht wirksam kontrollieren und ihren Bürgern ein verlässliches Leben ermöglichen kann. Beim Wohnen wird dieser Anspruch ganz konkret: Kann eine Familie ihre Wohnung bezahlen? Können Beschäftigte dort leben, wo sie gebraucht werden? Bleiben ältere Menschen in ihrem vertrauten Umfeld?

Das Grundgesetz kennt keine schrankenlose Herrschaft des Eigentums. Artikel 14 schützt Eigentum und bestimmt zugleich: „Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.“ Diese Verpflichtung gehört zum verfassungsrechtlichen Eigentumsverständnis. Artikel 15 eröffnet darüber hinaus ausdrücklich die Möglichkeit, Grund und Boden durch ein Gesetz mit geregelter Entschädigung in Gemeineigentum oder andere Formen der Gemeinwirtschaft zu überführen.

Damit ist noch keine konkrete Vergesellschaftung gerechtfertigt. Aber ebenso wenig lässt sich diese Möglichkeit als grundsätzlich illegitim abtun. Ein pauschales Verbot durch einfaches Bundesgesetz ist zudem verfassungsrechtlich umstritten. Die Bundesregierung müsste insbesondere begründen, auf welcher Grundlage sie die Handlungsmöglichkeiten der Länder sperren darf.

Beim Wohnen entscheidet sich, ob Sozialpflichtigkeit praktisch etwas bedeutet. Wohnungen sind Lebensmittelpunkt, Voraussetzung für Familienleben, Arbeit und gesellschaftliche Teilhabe. Wer wegen hoher Mieten kaum noch Spielraum für andere Ausgaben hat, erlebt die Wirtschaftsordnung als tägliche Belastung. Das trifft auch den Mittelstand: Bezahlbares Wohnen gehört zu den Voraussetzungen, unter denen Betriebe Beschäftigte gewinnen und halten können.

Natürlich müssen private Vermieter wirtschaftlich arbeiten können. Wer baut, instand hält und Verantwortung übernimmt, braucht verlässliche Bedingungen. Doch der bloße Erwerb vorhandener Wohnungen schafft zunächst keinen zusätzlichen Wohnraum. Der Verweis auf dringend benötigte Investitionen beantwortet deshalb noch nicht die Frage, ob große Bestände dauerhaft vor einer gemeinwirtschaftlichen Neuordnung geschützt werden sollen.

Vergesellschaftung muss an ihren Ergebnissen gemessen werden. Sie schafft zunächst ebenfalls keine neue Wohnung. Entschädigung, Finanzierung, Verwaltung, Sanierung und Neubau müssen tragfähig organisiert sein. Öffentliche Eigentümer müssen sich an bezahlbaren Mieten, gutem Zustand der Gebäude und verantwortlichem Umgang mit Geld messen lassen. Es wäre genauso falsch, staatliches Eigentum zum Allheilmittel zu erklären, wie privaten Konzernbesitz grundsätzlich jeder Veränderung zu entziehen.

Die politische Aufgabe lautet deshalb: Welche Mischung aus privaten Vermietern, Genossenschaften, kommunalen Unternehmen und gemeinwirtschaftlichen Beständen ermöglicht verlässlich bezahlbares Wohnen? Eine verantwortliche Bundesregierung prüft diese Frage. Merz will eine mögliche Antwort vorab verbieten.

Darin liegt eine politische Anschlussfähigkeit an Trumpismus und AfD. Der hier kritisierte Zug des Trumpismus besteht darin, wirtschaftliche Stärke und den Einfluss mächtiger Akteure höher zu gewichten als solidarische Bindungen. Wer dem Schutz großer Vermögen Vorrang einräumt, bewegt sich in diese Richtung. Bei der AfD lässt sich die Ablehnung wohnungspolitischer Eingriffe konkret nachlesen: Sie bezeichnet die Mietpreisbremse als „planwirtschaftlich“ und argumentiert vor allem mit deren Folgen für private Investitionen.

Politisch kommt ein zweiter Effekt hinzu: Wenn demokratische Parteien soziale Probleme ungelöst lassen und zugleich ihre Entschlossenheit beim Schutz von Investoren demonstrieren, liefern sie der AfD Stoff für ihre Erzählung von einer abgehobenen Politik. Wer Vertrauen in die Demokratie stärken will, muss im Alltag zeigen, dass sie Probleme lösen kann. Dazu gehört eine Wohnungspolitik, die den Menschen dieselbe Verlässlichkeit verspricht wie den Kapitalgebern.

Fazit: Friedrich Merz darf eine konkrete Vergesellschaftung kritisieren und bessere Lösungen verlangen. Aber ein grundsätzliches Verbot zugunsten des Investorenvertrauens verfehlt den Anspruch der sozialen Marktwirtschaft. Deutschlands besondere Stärke liegt in der Verbindung von wirtschaftlicher Freiheit, begrenzter Macht und sozialer Verantwortung. Der Kanzler sollte diese Verbindung erneuern. Wer sie preisgibt, schwächt unsere demokratische Ordnung und macht den Weg für jene leichter, die Solidarität durch das Recht des Stärkeren ersetzen wollen.

Quellen und weiterführende Informationen: