EmpCo-Richtlinie: Schluss mit Greenwashing – was sich für den Mittelstand ab 2026 ändert

HINTERGRUND & ANALYSE
Die EU verschärft mit der sogenannten EmpCo-Richtlinie die Regeln gegen irreführende Umweltaussagen. Für Unternehmen – besonders für KMU ohne große Rechts- und Compliance-Teams – wird Nachhaltigkeitskommunikation damit deutlich riskanter: Begriffe wie „klimaneutral“, „umweltfreundlich“ oder „grün“ sind künftig nur noch unter engen Bedingungen zulässig. Gleichzeitig geraten unternehmensinterne „Haus-Siegel“ und intransparente Labels unter Druck.
Worum geht es bei EmpCo?
EmpCo steht für „Empowering Consumers for the Green Transition“. Die EU will Verbraucher besser vor unfairen Praktiken schützen – darunter Greenwashing – und zugleich verlässliche Informationen fördern. Die Richtlinie ergänzt bestehende Regeln gegen unlautere Geschäftspraktiken und wird in Deutschland über Änderungen im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) wirksam.
Der Zeitplan: warum der 27. September 2026 für Unternehmen entscheidend ist
- 26. März 2024: Inkrafttreten auf EU-Ebene
- 27. März 2026: Frist für die Umsetzung in nationales Recht
- ab 27. September 2026: Anwendung der neuen Vorgaben in der Praxis
Für die Unternehmenspraxis ist vor allem der Anwendungsbeginn relevant: Ab diesem Zeitpunkt steigen die Anforderungen an Nachweise, Transparenz und Prüfbarkeit deutlich – und damit auch das Abmahn- und Haftungsrisiko.
Was künftig nicht mehr „einfach so“ geht
1) Vage Umweltaussagen ohne belastbare Belege
Allgemeine Aussagen wie „umweltfreundlich“ oder „grün“ werden problematisch, wenn sie nicht durch klare, überprüfbare und belastbare Nachweise gestützt sind. Für KMU bedeutet das: Marketing-Formulierungen müssen stärker als bisher dokumentationsfähig sein.
2) „Klimaneutral“ nur über Kompensation
Klimaneutralitätsbehauptungen, die ausschließlich auf CO₂-Kompensation beruhen, geraten unter besonderen Druck. Der Kern der Regulierung: Nicht das „Gefühl“ zählt, sondern die nachvollziehbare Begründung – inklusive Transparenz über Reduktionsmaßnahmen versus Ausgleich.
3) Nachhaltigkeit als „Selbstverständlichkeit“ verkaufen
Wer gesetzliche Standards als besondere Nachhaltigkeitsleistung bewirbt („FCKW-frei“, „tierversuchsfrei“), bewegt sich künftig schneller im Bereich der Irreführung – sofern dies lediglich ohnehin geltende Anforderungen beschreibt.
4) „Cherry Picking“ bei Produkteigenschaften
Das Hervorheben einzelner „grüner“ Eigenschaften kann irreführend sein, wenn das Gesamtprodukt oder die Gesamtauswirkung dadurch verzerrt dargestellt wird. Praktisch: Ein einzelner Recyclinganteil ersetzt keine Gesamtbetrachtung, wenn sonstige relevante Umweltwirkungen ausgeblendet werden.
5) Hausgemachte Labels und intransparente Siegel
Besonders betroffen sind Nachhaltigkeitssiegel, die nicht auf einem transparenten, unabhängigen System beruhen. Viele eigenentwickelte Labels werden in der bisherigen Form kaum haltbar sein. Für Unternehmen heißt das: Siegel-Landschaften müssen überprüft, ggf. bereinigt und neu aufgestellt werden.
Warum die Richtlinie den Mittelstand besonders trifft
Große Konzerne können Claim-Reviews, LCA-Analysen, Audits und Rechtsabnahmen oft intern abbilden. Im Mittelstand sind Nachhaltigkeitsbotschaften dagegen häufig vertriebsgetrieben und operativ pragmatisch: Website, Verpackung, Messe, PDF-Flyer – vieles entsteht ohne systematische Prüfkette.
Genau hier liegt das Risiko: EmpCo verschiebt Nachhaltigkeitskommunikation von „Marketing“ in Richtung „Compliance“. Wer nicht sauber dokumentiert, muss künftig nicht nur mit Glaubwürdigkeitsverlust, sondern auch mit rechtlichen Konsequenzen rechnen.
RAL Gütezeichen als Beispiel: unabhängige Systeme gewinnen an Bedeutung
Parallel zum engeren Rechtsrahmen steigt der Bedarf an Kennzeichnungen, die Transparenz, Unabhängigkeit, Nachvollziehbarkeit und überprüfbare Kriterien erfüllen. RAL verweist in diesem Kontext auf sein System der Gütesicherung mit veröffentlichten Prüfbestimmungen, externen Prüfstrukturen sowie geregelter Zulassung und Kontrolle.
Einordnend gilt: Für Unternehmen ist weniger entscheidend, welches Zeichen genutzt wird, sondern ob das zugrundeliegende System die künftig erwartbaren Mindeststandards erfüllt – und ob Claims damit rechtssicher belegbar werden.
EmpCo-Checkliste für KMU: Was du jetzt tun solltest
- Claim-Inventur: Alle Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen sammeln (Website, Shop, Verpackung, PDFs, Social Media, Präsentationen).
- Belegbarkeit prüfen: Für jeden Claim: Welche Daten, Messungen, Berechnungen, Audits oder Zertifikate tragen ihn?
- „Klimaneutral“-Claims bereinigen: Reduktion vs. Kompensation transparent trennen; Aussagen ggf. präzisieren oder streichen.
- Labels & Siegel auditieren: Haus-Labels und nicht unabhängige Siegel kritisch prüfen; Alternativen evaluieren.
- Cherry-Picking vermeiden: Aussagen so formulieren, dass sie nicht die Gesamtwirkung verzerren (Kontext, Grenzen, Scope).
- Freigabeprozess einführen: Ein schlanker Claim-Review (Marketing + QM/Compliance + ggf. externer Jurist) reduziert Risiko.
- Doku bereit halten: Nachweise so organisieren, dass sie bei Rückfragen, Plattformprüfungen oder Abmahnungen schnell vorliegen.
Fazit
EmpCo macht Nachhaltigkeitskommunikation messbarer – und damit auch angreifbarer. Für den Mittelstand ist das weniger ein „Kommunikationsproblem“ als ein Strukturthema: Wer Aussagen nicht belegen kann, wird sie nicht mehr risikolos verwenden können. Unternehmen sollten 2026 als Übergangsjahr nutzen, um Claims, Siegel und Nachweise sauber aufzustellen – bevor der Markt das per Abmahnung oder Plattform-Blockade erzwingt.
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