Greenwashing-Urteil gegen Deichmann:
Gericht setzt klare Grenzen für Nachhaltigkeitswerbung
Das Landgericht Bochum gibt einer DUH-Klage statt: Der Claim „Nachhaltigkeit: Ja“ gilt als irreführend. Unternehmen müssen Umweltvorteile künftig belegen – oder die Werbung stoppen.
- LG Bochum untersagt Deichmann die pauschale Aussage „Nachhaltigkeit: Ja“.
- Unspezifische Umweltclaims ohne Nachweise sind irreführend und wettbewerbswidrig.
- Signalwirkung: Marken und Händler brauchen belegbare, transparente Umweltangaben.
Worum es im Verfahren ging
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hatte gegen den Schuhhändler Deichmann geklagt, weil dieser Produkte mit
dem Claim „Nachhaltigkeit: Ja“ bewarb – ohne konkrete, überprüfbare ökologische Vorteile nachzuweisen.
Das Landgericht Bochum wertete die Aussage als irreführend: Verbraucherinnen und Verbraucher
könnten über die tatsächliche Umweltwirkung der Produkte getäuscht werden.
Nach den Feststellungen der DUH wies der beworbene Schuh keine messbaren Vorteile gegenüber Konkurrenzprodukten auf.
Deichmann muss die Werbung daher einstellen oder künftig nachvollziehbare Nachweise über Umweltvorteile erbringen.
„Auch große Unternehmen müssen bei Umweltversprechen transparent sein – leere Nachhaltigkeitsclaims sind unzulässig.“
– Einordnung nach DUH-Darstellung
Warum das Urteil über den Einzelfall hinausweist
Unspezifische Begriffe wie „nachhaltig“, „klimaneutral“ oder „umweltfreundlich“ werden häufig als
Marketingfloskeln genutzt. Das Urteil aus Bochum macht klar: Ohne belastbare Daten und nachvollziehbare
Methodik sind solche Aussagen wettbewerbsrechtlich riskant. Für den Mittelstand heißt das:
Wer glaubwürdig bleiben möchte, muss prüfbare Kriterien definieren und belegen.
Praxis-Checkliste für Mittelständler
- Begriffe präzisieren: Was genau meinen Sie mit „nachhaltig“ (Material, CO₂, Haltbarkeit, Reparierbarkeit)?
- Belege bereitstellen: Lifecycle-Daten, Zertifikate, Messmethoden, Referenzvergleiche – öffentlich verlinken.
- Vergleiche sauber kennzeichnen: Gegen welche Benchmark ist der Vorteil belegt (Vorjahresmodell, Marktstandard)?
- „Klimaneutral“-Claims vermeiden, wenn sie nur auf Kompensation beruhen – Reduktionspfade priorisieren.
- Review-Prozess einführen: Legal/Compliance prüft jede Kampagne vor Veröffentlichung.
- Transparenzseite pflegen: Methodik, Datenstände, Zertifizierer, Updates mit Datum.
Einordnung: Chance zur ehrlichen Positionierung
Das Urteil ist kein „Werbe-Stoppschild“, sondern eine Chance, Nachhaltigkeit substanziell zu belegen. Wer klar und überprüfbar kommuniziert, stärkt Vertrauen – und differenziert sich gegenüber Greenwashing-Wettbewerbern.
Mittelstandsjournal · Redaktion · 09.10.2025