Teures Halbwissen: Die 7 häufigsten Buchhaltungsfehler von Selbstständigen – und was sie kosten können

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Berlin /Stetten, 11. Juni 2025 – „Das bisschen Belege schaffe ich schon selbst.“ Ein Satz, den viele Selbstständige mit Stolz sagen – und der sie jährlich tausende Euro kosten kann. Denn wer die Feinheiten der Buchhaltung missachtet, riskiert empfindliche Nachzahlungen und Bußgelder. Steuerexpertin Antje Faaß von TeleTax kennt aus der Praxis die größten Stolperfallen.

1. Bargeld & Aushilfen: Wenn einfache Kassenführung teuer wird

Gerade kleine Betriebe wie Friseursalons oder Marktstände arbeiten oft mit Bargeld. Wer hier auf eine digitale Kasse verzichtet, muss lückenlos manuell dokumentieren. Fehler bei Barzahlungen oder Aushilfen (z. B. ohne Vertrag oder Anmeldung) führen bei Prüfungen zu Nachforderungen und Bußgeldern. Beispiel: Ein Imbissbetreiber zahlte Aushilfen bar – ohne Vertrag. Der Schaden: über 3.000 €.

2. Bestellungen aus China und Co: Einfuhrumsatzsteuer vergessen

Warenbezug aus Drittländern (z. B. Temu, Alibaba) ist beliebt – aber auch steuerpflichtig. Wer die Einfuhrumsatzsteuer nicht korrekt bucht, zahlt später drauf. Gleiches gilt für Software-Abos aus der EU (Reverse-Charge-Verfahren). Fall: Eine Designerin vergaß die Deklaration – 1.800 € Nachzahlung waren fällig.

3. Falsch gebuchte Immobilien und Fahrzeuge

Firmenwagen und häusliche Arbeitszimmer sind typische Steuerfallen. Ohne Fahrtenbuch oder Nachweis wird pauschal geschätzt – meist zu Ungunsten des Unternehmers. Beim Hausverkauf kann das zuvor abgesetzte Arbeitszimmer sogar zu einer steuerpflichtigen Einnahme führen. Beispiel: Eine Heilpraktikerin zahlte nachträglich 7.000 € Steuern beim Hausverkauf.

4. Dienstreisen ohne Nachweise: Kein Steuervorteil

Hotelrechnungen, Reisezweck, Datum – alles muss dokumentiert sein. Privatanteile (z. B. verlängertes Wochenende) sind sauber zu trennen. Fall: Ein IT-Berater konnte einen Kundentermin nicht belegen – 420 € Verlust durch Aberkennung.

5. GWG falsch gebucht: Wenn IKEA teuer wird

Geringwertige Wirtschaftsgüter bis 800 € dürfen sofort abgeschrieben werden – aber nicht, wenn sie eine funktionale Einheit bilden. Drei Möbelstücke à 300 € gelten steuerlich als Gesamteinheit. Fall: Ein Fotograf verlor 600 € an Abschreibung im Erstjahr.

6. Gutscheine: Komplexe Steuerlogik

Unterschied zwischen Einzweck- und Mehrzweckgutscheinen entscheidet über Umsatzsteuer. Auch Geschenke an Kunden oder Mitarbeitende unterliegen strengen Regeln. Fall: Ein Coach verschenkte falsch gebuchten Gutschein – Nachzahlung mit Zinsen.

7. Vertrauen in ChatGPT & Co. ersetzt keine Beratung

Viele Gründer nutzen KI-Tools zur Buchhaltung. Doch ohne Grundverständnis ist das riskant. Fall: Ein Start-up-Gründer musste 4.800 € nachzahlen wegen fehlerhafter Umsatzsteuervoranmeldung – plus Beraterkosten.

Fazit: Fortbildung spart Geld und Nerven

„Wir sehen jeden Tag, wie sehr Fortbildung hilft, um Fehler zu vermeiden“, sagt Antje Faaß. Die TeleTax GmbH bietet praxisnahe Online-Seminare und Lehrgänge – mit echten Fallbeispielen und digitalen Tools. Geschäftsführerin Sonja Bruns betont: „Nicht nur Belege sammeln – auch das Wissen auffrischen!“

Über TeleTax

Die TeleTax GmbH mit Sitz in Berlin ist seit 2001 führender Anbieter digitaler Fortbildungen im Steuerwesen. Als gemeinsames Projekt deutscher Steuerberaterverbände bietet TeleTax Online-Kurse für SteuerberaterInnen, KanzleimitarbeiterInnen und Selbstständige.

Mehr Informationen: www.teletax.de

Dieser Beitrag wurde von der Redaktion des Mittelstandsjournals ausgewählt und bearbeitet, weil er für mittelständische Unternehmerinnen und Unternehmer besondere Relevanz hat. Wir veröffentlichen regelmäßig qualitätsgeprüfte Fachbeiträge von Experten aus Steuerberatung, Recht und Wirtschaft.