HINTERGRUND: Versteckte Angebote & Mondpreise:
Wie PENNY Kunden täuscht
HINTERGRUND – Von der Redaktion Mittelstandsjournal
Im Kampf um die Aufmerksamkeit preisbewusster Kunden greifen Discounter wie PENNY zu immer raffinierteren Mitteln. Doch was auf den ersten Blick nach großzügigen Rabatten aussieht, entpuppt sich bei genauerem Hinsehen nicht selten als psychologische Verkaufsstrategie, die Fragen aufwirft – und mitunter sogar rechtliche Grenzen tangiert.
Verlockende Preise mit Haken
In der PENNY-App wurde kürzlich das Produkt „Barilla Pesto Rosso“ mit dem Hinweis „nur 1,79 € statt 3,49 €“ beworben. Ein scheinbar attraktives Schnäppchen – fast 50 Prozent Rabatt. Doch laut eigener Recherche sind solche Vergleichspreise im Discount-Handel kaum realistisch. Sie orientieren sich vermutlich am UVP, der selten tatsächlich verlangt wird.
Nach § 5 UWG dürfen Preisvergleiche nicht irreführend sein. Der „Statt“-Preis muss sich auf einen tatsächlich verlangten Preis im Geschäft beziehen – nicht auf Fantasiepreise oder Online-Ausreißer.
App-Rabatte als Ausschlussmechanismus?
Immer häufiger sind Rabatte nur „mit App“ erhältlich. Wer kein Smartphone hat oder keine App nutzen möchte, bleibt außen vor. Besonders betroffen: ältere Menschen, Geringverdiener oder digital nicht versierte Kunden. Es entsteht eine Zwei-Klassen-Preisstruktur.
Versteckte Aktionsware – Lockvogelangebote?
Ein weiteres Beispiel: beworbene Tiefkühlpizza ist im Markt kaum zu finden. Erst auf Nachfrage zeigt sich – die Ware ist vorhanden, aber unter anderen Produkten versteckt. Ob Zufall oder Strategie: Für den Verbraucher wirkt es wie eine gezielte Täuschung.
Fazit: Marketing oder Manipulation?
Was PENNY betreibt, ist cleveres Marketing – aber es bewegt sich an der Grenze zur Verbrauchertäuschung. Der Gesetzgeber sollte klare Vorgaben machen, wann Preisvergleiche zulässig sind. Verbraucherschutzorganisationen wie Foodwatch sind gefordert, solche Fälle konsequent zu dokumentieren und öffentlich zu machen.
Forderungen an Politik und Handel
- Klare Kennzeichnungspflicht für Vergleichspreise
- Verbot fiktiver „Statt“-Preise
- Rabatte müssen für alle Kundengruppen gelten – nicht nur mit App
- Transparente Mengenangaben zu beworbenen Produkten in jeder Filiale
Verbraucherschutz darf kein Feigenblatt sein. Gerade im Niedrigpreissegment sind Ehrlichkeit und Fairness gegenüber Kunden unverzichtbar.